**Allgemeine Mietbedingungen für Veranstaltungstechnik**

  1.  **Geltungsbereich**
    Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Veranstaltungstechnik (z. B. Lautsprecher, Scheinwerfer, Mikrofone). Abweichungen bedürfen der Schriftform.
     
  2.  **Mietdauer**
    Bei vereinbarter Abholung bis 12:00 Uhr kann die Rückgabe ohne zusätzlichen Mietpreis bis spätestens 20:00 Uhr des folgenden Tages erfolgen. Diese verlängerte Rückgabefrist ist im Tagesmietpreis enthalten. Abweichende Vereinbarungen werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.
     
  3. **Vereinbarte Verlängerung**
    Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Bestätigung möglich. Für jeden zusätzlich vereinbarten Zeitraum von bis zu 24 Stunden werden 60% des regulären Tagesmietpreises berechnet. Der zusätzliche Zeitraum beginnt mit dem ursprünglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt.
    z.B. bei 100 € Tagesmiete:  Abholung am Freitag um 10:00 Uhr und Rückgabe am Samstag bis 20:00 Uhr insgesamt 100 €. Eine vorher bestätigte Verlängerung bis Sonntag um 20:00 Uhr kostet zusätzlich 60 €, insgesamt also 160 €. 
     
  4.  **Preise & Zahlung**
    Alle Preise verstehen sich als Endpreise (laut § 19 UStG entfällt die Steuer bei Kleinunternehmerregelung). Der Mietpreis ist nach der Rückgabe fällig. Eine Anzahlung kann bei höherem Mietvolumen verlangt werden.
     
  5.  **Kaution**
    Bei Bedarf wird eine Kaution in angemessener Höhe erhoben, die bei vertragsgemäßer Rückgabe erstattet wird. Bei Schäden oder Fehlteilen wird der entsprechende Betrag einbehalten.
     
  6.  **Übergabe & Rückgabe**
    Der Mieter hat die Technik bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu melden. Mängel, die nicht zeitnah angezeigt werden, gelten als verschwiegen.
     
  7.  **Pflichten des Mieters**
    Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu behandeln, sie nur bestimmungsgemäß zu verwenden und Änderungen oder Reparaturen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters vorzunehmen.
     
  8.  **Haftung**
    Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung – auch durch Dritte oder leichte Fahrlässigkeit. Für Mietausfall infolge Reparaturen wird eine Entschädigung verlangt (z. B. 50 % des Mietpreises pro Tag).
     
  9.  **Stornierung**
    Bei Stornierung vor Mietbeginn richten sich etwaige Zahlungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden dabei berücksichtigt.
     
  10. **Zusatzleistungen**
    Auf Wunsch kann die Veranstaltungstechnik vom Vermieter geliefert, aufgebaut, in Betrieb genommen und nach Ende der Mietdauer wieder abgeholt werden. Die hierfür anfallenden Lieferkosten richten sich nach der Entfernung und werden individuell berechnet.
    Darüber hinaus kann der Vermieter die Veranstaltung technisch betreuen. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach tatsächlich geleisteten Stunden gemäß vorher vereinbarter Stundensätze.
     
  11.  **Rechtsgrundlage**
    Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.