**Allgemeine Mietbedingungen für Veranstaltungstechnik**
- **Geltungsbereich**
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Veranstaltungstechnik (z. B. Lautsprecher, Scheinwerfer, Mikrofone). Abweichungen bedürfen der Schriftform.
- **Mietdauer**
Die Mietdauer beträgt pro Kalendertag 24 Stunden – bei Abholung bis 12 Uhr ist die Rückgabe am Folgetag bis 20 Uhr möglich. Nicht fristgerechte Rückgabe wird mit dem vollen Tagespreis verrechnet. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
- **Verlängerung**
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur bei rechtzeitiger Vereinbarung möglich. Pro zusätzlichem Tag wird eine Gebühr von 60 % des regulären Mietpreises erhoben.
- **Preise & Zahlung**
Alle Preise verstehen sich als Endpreise (laut § 19 UStG entfällt die Steuer bei Kleinunternehmerregelung). Der Mietpreis ist nach der Rückgabe fällig. Eine Anzahlung kann bei höherem Mietvolumen verlangt werden.
- **Kaution**
Bei Bedarf wird eine Kaution in angemessener Höhe erhoben, die bei vertragsgemäßer Rückgabe erstattet wird. Bei Schäden oder Fehlteilen wird der entsprechende Betrag einbehalten.
- **Übergabe & Rückgabe**
Der Mieter hat die Technik bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel sofort zu melden. Mängel, die nicht zeitnah angezeigt werden, gelten als verschwiegen.
- **Pflichten des Mieters**
Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sachgemäß zu behandeln, sie nur bestimmungsgemäß zu verwenden und Änderungen oder Reparaturen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters vorzunehmen.
- **Haftung**
Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung – auch durch Dritte oder leichte Fahrlässigkeit. Für Mietausfall infolge Reparaturen wird eine Entschädigung verlangt (z. B. 50 % des Mietpreises pro Tag).
- **Stornierung**
Bei Stornierung vor Mietbeginn kann eine Bearbeitungsgebühr von z. B. 20 % des Mietpreises erhoben werden.
- **Zusatzleistungen**
Auf Wunsch kann die Veranstaltungstechnik vom Vermieter geliefert, aufgebaut, in Betrieb genommen und nach Ende der Mietdauer wieder abgeholt werden. Die hierfür anfallenden Lieferkosten richten sich nach der Entfernung und werden individuell berechnet.
Darüber hinaus kann der Vermieter die Veranstaltung technisch betreuen. Die Abrechnung erfolgt hierbei nach tatsächlich geleisteten Stunden gemäß vorher vereinbarter Stundensätze.
- **Rechtsgrundlage**
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
